Der Europäische Gerichtshof hat aktuell entschieden, dass die Förderung von Ökostrom den einzelnen Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt. Somit braucht z. B. Deutschland keine Fördergelder an Ökostromerzeuger aus anderen Mitgliedstaaten zu zahlen.
Verhandelt wurde über den Fall eines finnischen Produzenten von Ökostrom (Produktion in Finnland), welcher diesen ins schwedische Stromnetz einspeiste. Hierfür wollte er die schwedischen Fördergelder im Bereich der erneuerbaren Energien erhalten. Die schwedische Regierung lehnte aber die Förderung ab und wurde nun vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.
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Andre Reischert