Die Bundesregierung hat eine weitreichende Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. Dabei wurde eine Höchstgrenze für Ökostrom beschlossen, da der Ausbau der benötigten Stromnetze nicht so schnell voran kommt wie geplant. Die garantierten festen Vergütungen für Betreiber von Ökostrom-Anlagen fallen weg. Biogasanlagen bleiben aber in der Förderung enthalten.
Landwirte erhalten auch nach der Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes Förderungen für den Bau von Biogasanlagen. Auch wenn die Bundesregierung mit der Reform deutliche Änderungen an seiner Förderstrategie vornimmt, bleiben Biomasse-Kraftwerke beim Ausbau der erneuerbaren Energien ein Teil des geförderten Öko-Strom-Mix.
Zukünftig wird es keine garantierten Preise für die Stromabnahme aus neuen Anlagen mehr geben. Stattdessen werden neue Öko-Kraftwerke ausgeschrieben. Für Biogas sollen in den ersten drei Jahren Kapazitäten von 150 Megawatt gefördert werden und in den darauffolgenden drei Jahren weitere 200 Megawatt.
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Andre Reischert