Im Mai und Juni schien es in Nordrhein-Westfalen fast pausenlos zu regnen. Besonders Starkregen und Gewitter machten Landwirten und Gartenbauern schwer zu schaffen. NRW-Landwirtschaftsminister Remmel hat nun finanzielle Hilfen angekündigt. Die Antragsfrist für Soforthilfen läuft bis 15. Juli.
Soforthilfen sollen unbürokratisch ausgezahlt werden
Besonders betroffen waren die Kreise Wesel, Kleve und Borken sowie der Rhein-Sieg-Kreis. Die Landesregierung in NRW hat angekündigt landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbauer finanziell zu entschädigen, wenn sie Opfer der starken Regenfälle und Unwetter in den letzten Monaten geworden sind. Eine einmalige Unterstützung von 5000 Euro erhalten alle Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, bei denen ein Schaden von 10000 Euro und mehr entstanden ist. Anspruch auf die Finanzhilfe besteht allerdings nur, wenn der Regenschaden nicht bereits durch eine Versicherung abgedeckt ist.
Die Auszahlung der Hilfszahlungen soll unbürokratisch abgewickelt werden. Alleine die Zusicherung der betroffenen Landwirte soll bereits ausreichend sein, um eine Zahlung zu gewährleisten.
Finanzhilfen müssen bis 15. Juli beantragt werden
Um die Soforthilfen der Landesregierung in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bis zum 15. Juli 2016 gestellt werden. Mit der Abwicklung der Zahlungen sind die Kreise und kreisfreien Städte betraut.
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Andre Reischert