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EU verklagt Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastung im Grundwasser

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Die EU-Kommission hat, wie bereits im April angekündigt, eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der steigenden Belastung des Grundwassers eingereicht. Hauptursache ist der Einsatz von Gülle und Mist in der Landwirtschaft. Es droht eine Strafe in Milliardenhöhe sowie deutlich striktere Regeln für die Düngung der Landwirtschaftsflächen.

Wegen jahrelanger Versäumnisse der Bundesregierung im Grundwasserschutz hat die EU nun Klage eingereicht. Im Kern geht es um nicht ausreichende Regelungen in der Düngeverordnung. Dies führt dazu, dass in vielen Regionen Deutschlands das Grundwasser deutlich zu hohe Nitratwerte aufweist. In der Klageschrift wirft die EU-Kommission der Regierung vor, man hätte spätestens 2012 die Vorschriften zu Schutz des Grundwassers verschärfen müssen, da die vorliegenden Daten eindeutig zeigten, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichten.

Überdüngung als Ursache für zu hohe Nitratwerte im Grundwasser

Grund für die steigende Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die Überdüngung mit Gülle und Mist durch die Landwirtschaft. In der 40 Seiten fassenden und durch 1500 Seiten Anhang ergänzten Klageschrift geht die Kommission detailliert auf die Ursachen ein. So würde in vielen Regionen deutlich mehr Dünger auf die Felder ausgebracht, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen könnten. Zudem seinen die gesetzlich geregelten Düngepausen viel zu kurz bemessen. In Deutschland schreibt die Düngeverordnung maximal drei Monate vor. Nötig seien laut wissenschaftlichen Erkenntnissen aber mindestens fünf bis sieben Monate.

Landwirtschaftsministerium blockierte bisher eine Reform

Mehrfach ist die Bundesregierung von der EU bereits zu einer Verschärfung der Gesetze aufgefordert worden. Eine Neuregelung ist bisher aber immer am Widerstand des Landwirtschaftsministeriums gescheitert. Nachdem die EU-Kommission im April die nun eingereichte Klage ankündigte, kam es im Oktober doch zu einer Reform der Düngevorschriften. Es wird allerdings bezweifelt, ob diese die Nitratrichtlinie der EU erfüllt und damit die Klage hinfällig macht. „Ich befürchte mal, dass die jetzt vorliegende Novelle des Düngegesetzes und auch der Düngeverordnung nicht ausreichend sein wird.“, kommentierte der agrarpolitischer Sprecher der SPD Wilhelm Priesmeier die Lage.

Verurteilung könnte zu hoher Geldstrafe führen

Sollte der Klage stattgegeben werden, könnte dies weitreichende Folgen für die Bundesregierung und die Landwirtschaft haben. Einen Präzedenzfall gibt es bereits in Frankreich. Hier führte die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu einer Verurteilung. Es steht eine Strafzahlung von drei Milliarden Euro im Raum. Eine Geldstrafe für Deutschland könnte sogar noch höher ausfallen.

Zudem könnte der Urteilsspruch auch Vorgaben enthalten, die unmittelbar durch die Gesetzgebung umgesetzt werden müssten. Der EuGH würde so stark in die Gestaltung einer Reform eingreifen und den Spielraum für den Gesetzgeber deutlich eingrenzen. Im schlimmsten Fall könnte der Gerichtshof damit den Einsatz von nitrathaltigem Dünger in besonders belasteten Gebieten gänzlich verbieten.


Steuerberater Andre Reischert

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Andre Reischert