In dem Strafverfahren wegen bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an Solarparks ist das von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) Osnabrück im Mai 2016 verkündete Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der vier Angeklagten verworfen.
Das LG hatte die Haupttäter, zwei inzwischen 40-jährige Männer und einen 47-jährigen Mann, wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von acht […]
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