Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auch 2016 den so genannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Dies gibt das Bundesfinanzministerium bekannt. Unternehmen würden dadurch im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet.
Das Bundeskabinett hat am 06.012016 auf der Grundlage eines Monitoringberichts des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) festgestellt, dass die Unternehmen […]
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