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Bundeskartellamt nimmt Milchmarkt ins Visier

Milch Kartellamt

Das Bundeskartellamt beschäftigt sich mit den Verträgen zwischen Milchbauern und Molkereien. Insbesondere die langen Vertragslaufzeiten und Exklusivvereinbarungen überschreiten nach Ansicht der Wettbewerbshüter das kartellrechtlich Zulässige.

Im vergangenen Jahr wurden 89 private und genossenschaftliche Molkereien vom Bundeskartellamt überprüft und nach ihren Vertragsbedingungen befragt. Dabei wurden überwiegend sehr lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen festgestellt. Üblich seien auch Exklusivvereinbarungen, die Milchproduzenten dazu verpflichten, ihre gesamte Milchproduktion nur einer Molkerei zu liefern. Ebenso seien keine festen Abnahmepreise vereinbart. Diese würden teilweise erst nach der Lieferung festgesetzt.

Das Kartellamt sieht durch diese Praxis den Wettbewerb auf dem Milchmarkt unzulässig beschränkt und fordert in einem öffentlichen Papier die Milchwirtschaft auf, ihre Vertragsbedingungen zu ändern.

Aus den Reihen der Milchwirtschaft kommt teils harsche Kritik am Vorstoß der Wettbewerbshüter. Der Milchindustrie-Verband (MIV) bezeichnete den Vorstoß als „weltfremd“. Die Deutsche Milchkontor GmbH (DMK), Deutschlands größte Molkerei, betitelte ihre Stellungnahme sogar drastisch: „Kartellamt zerstört den deutschen Milchmarkt“.

Doch der Vorstoß des Bundeskartellamts erhält auch Rückendeckung aus der Branche. Ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter sprach sich ebenfalls für kürzere Kündigungsfristen aus: „Im Moment sind es die Milchbauern, die bei jeder Krise das volle Marktrisiko tragen. Für die Molkereien ist das bequem.“


Steuerberater Andre Reischert

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Andre Reischert