Durch klimatische und marktwirtschaftliche Gründe schwanken die Einkünfte von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben über die Jahre teilweise deutlich. Diese Einnahmeschwankungen werden vom geltenden progressiven Steuertarif bisher nicht berücksichtigt. Um hier Abhilfe zu schaffen hat der Bundestag jetzt eine Gewinnglättung beschlossen.
Diese Regelung sieht vor, dass Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ihre Einkünfte für jeweils drei Jahre zusammenfassen und so ein durchschnittlicher Jahresgewinn ermittelt wird. Die am 1. Dezember vom Bundestag beschlossene Gewinnglättung ist […]
Beitrag ansehen