Rechtsfragen in der Landwirtschaft
Das Landwirtschaftsrecht, als Teil des Agrarrechts, ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie. Für Landwirte gelten besondere Gesetze und gesetzlichen Vorschriften.
So zum Beispiel ein spezielles Sondererbrecht für Landgüter oder Bestimmungen für die Ausgestaltung von Landpachtverträgen. Unsere Steuer- und Rechtsberater sind umfassend für alle Anforderungen des Landwirtschaftsrechts geschult.
Aus diesem Grund hat die ST-B-K von der Steuerberaterkammer die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ verliehen bekommen.
Unter anderem Beraten wir sie gerne zu Themen wie:
- Beratung bei Fragen der Höfeordnung
- Gestaltung von Hofübertragungen
- Prüfung/Erstellung von Pachtverträgen
- Erb- und Testamentsberatung
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen sich weitere Informationen zu unseren Leistungen? Dann sprechen Sie gerne unsere Fachberater an.