Verwaltung Ihrer Mitarbeiter
Nach der Existenzgründung gilt es die anstehenden Aufgaben möglichst zeitnahe durch möglichst qualifiziertes Personal anzugehen. Sobald die infrage kommenden Mitarbeiter gefunden sind, müssen diese sowohl entsprechend gemeldet als auch entsprechend betrieblich „verwaltet“ werden.
Die St-B-K verfügt über vertiefte Kenntnisse und langjährige Erfahrung bei allen Fragen rund um das Thema Lohnbuchhaltung. Das gilt auch und insbesondere im Bereich der Landwirtschaft und in Bezug auf Saisonarbeitskräfte. Zu den entscheidenden Aufgaben zählen:
- der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- die Pflege von Personalstammdaten
- die Führung der Jahreslohnkonten
- die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung)
- Die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung von Saisonarbeitskräften aus dem EU-Ausland
- Anmeldungen bei der Berufsgenossenschaft
Über ebenso langjährige Erfahrung und spezifische Kenntnisse verfügt die St-B-K bei der Lohnbuchhaltung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.
Unsere spezialisierten Mitarbeiter verfügen auch über das erforderliche Hintergrundwissen in den Bereichen Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Bzgl. Streitfragen mit Behörden, der Erstellung von Arbeitsverträgen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen jeder Art stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte tatkräftig zur Seite.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen sich weitere Informationen zu unseren Leistungen? Dann sprechen Sie gerne unsere Fachberater an.
Steuerberater
Diplom-Kaufmann
Matthias Brinkmann
+49 (2151) 76967-42
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Landwirtschaftliche Buchstelle
- Rechtsformwahl & Existenzgründung in der Landwirtschaft
- Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Begleitung bei Umwandlung von Unternehmen
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Sanierungsberatung
- Lohnbuchhaltung