Die Jagd und die Land- und Forstwirtschaft sind seit Generationen eng miteinander verknüpft, so dass viele Land- und Forstwirte auch einen Jagdschein besitzen. Übt nun der Land- und Forstwirt zur Vermeidung von Wildschäden die Jagd auch auf seinen selbst bewirtschafteten Flächen aus, stellt sich die Frage, ob er die durch die Jagd entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgaben ansetzen darf.
Die Jagdausübung eines Land- und Forstwirtes stellt nach dem Willen des Gesetzgebers in der Regel einen unselbstst […]
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