Land- und Forstwirte dürfen sich über deutliche Verbesserungen bei den steuerlichen Regelungen zum Investitionsabzug freuen. Der Bundestag hat eine seit langem geforderte Erleichterung beschlossen.
Die Neuregelung ermöglicht es nun Landwirten ab dem nächsten Jahr, einen Teil der Investitionskosten für Anschaffungen steuermindernd geltend zu machen. Betriebe können die steuerliche Wirkung von Abschreibungen vorholen, indem sie bereits vor der tatsächlichen Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts einen gewinnmindernden Abzugsbetrag in Höhe von bis zu 40 […]
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