Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage können auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein, wie ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg zeigt.
Der Kläger erwarb einen Anteil an einem Erbbaurecht an Grundstücken verbunden mit dem Recht, Teilflächen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage zu benutzen, sowie von einer Personengesellschaft zu Alleineigentum zwei Photovoltaikanlagen. Diese plante nach ihrem Verkaufsprospekt einen Solarpark aus unabhängigen Einzelanlagen, deren erzeugte Energie über einen jeweils integrierten Zähler erfasst, f […]
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