Eine Kleinwindenergieanlage, die der Versorgung einer landwirtschaftlichen Hofstelle einschließlich des Wohnhauses dient, ist im Außenbereich zulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen entschieden und einen Landkreis dazu verpflichtet, einem Nebenerwerbslandwirt einen planungsrechtlichen Bauvorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinwindenergieanlage zu erteilen. Die Anlage mit einer Gesamthöhe von 34,05 Meter soll etwa 180 Meter südlich der Hofstelle errichtet werden.
Das OVG hat die Entscheidung damit begründet, dass das Vorhaben dem […]
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